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Physikalisch-Technische Bundesanstalt

FachabteilungenAbt. 2 Elektrizität 2.3 Elektrische Energiemesstechnik2.34 Konformitätsbewertung Messgeräte für Elektrizität > Aktuelles im Zulassungswesen
Aktuelles im Zulassungswesen
Arbeitsgruppe 2.34

Auswirkungen der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID) nach dem 30.10.2006

Die RICHTLINIE 2004/22/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 ist ab dem 30.10.2006 anzuwenden. Es ergeben sich u. a. folgende Auswirkungen für die Bauartzulassung bzw. Konformitätsbewertung von Elektrizitätszählern:

  • EWG-Zulassungen

Mit Artikel 22 der MID wird die Richtlinie 76/891/EWG des Rates vom 4. November 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Elektrizitätszähler aufgehoben.

Daher dürfen nunmehr weder neue EWG-Zulassungen für E-Zähler erteilt noch die Gültigkeit für abgelaufene verlängert werden. Näheres finden Sie hier.

  • Wirkverbrauchszähler

Wirkverbrauchszähler sind nach den in der MID aufgeführten Verfahren in Verkehr zu bringen. Der Hersteller kann unter verschiedenen Modulen der Konformitätsbewertung für seinen Wirkverbrauchszähler wählen. Der Hersteller kann europaweit eine der für diese Messgeräteart und das gewünschte Modul „Benannten Stellen“ mit der jeweiligen Bewertung beauftragen. Bescheinigt eine „Benannte Stelle“ die Einhaltung der MID-Anforderungen, kann der Hersteller die Konformität seiner Messgeräte erklären und diese unter Einhaltung der MID-Vorgaben und der gegebenenfalls in den Bescheinigungen der „Benannten Stelle“ festgelegten Bedingungen in jedem Mitgliedsland der EU in Verkehr bringen.

Die PTB wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 11. Juli 2006 für die Module B, D und H1 für alle von der MID betroffenen Messgerätearten benannt und ist somit befugt,
EG-Baumusterprüfbescheinigungen, EG-Entwurfsprüfbescheinigungen und
EG-Qualitätsmanagement-Anerkennungen gemäß MID zu erteilen.

Bestehende Bauartzulassungen dürfen längstens bis zum 30.10.2016 als Grundlage für das Inverkehrbringen von Wirkverbrauchszähler herangezogen werden.

  • Schein-, Blindverbrauchszähler und Zähler mit Messfunktionen, die nicht durch die MID geregelt sind, sowie Messwandler

Für diese Geräte (oder Gerätekomponenten in einem Gerät, welches auch den Wirkverbrauch misst) gelten die bisherigen nationalen Vorschriften. Die messtechnischen Untersuchungen an diesen Zählern im Rahmen der Bauartzulassung werden in Abstimmung mit dem Antragsteller nach Möglichkeit mit den Messungen für den Wirkverbrauchsteil koordiniert.


Elektronischer Haushaltszähler (eHZ): Stand des Zulassungsverfahrens 01.12.2006

  • Das „Block“-Zulassungsverfahren für den eHZ ist abgeschlossen, wobei die Verwendung der D0-Schnittstelle zur messtechnischen Prüfung in Nachträgen geregelt wurde.
  • Als Kontaktiereinrichtung (Adapter) für den eHZ dürfen neben den in den Zulassungen aufgeführten Typen auch Adapterbauformen verwendet werden, für welche der Zulassungsinhaber einen entsprechenden Bescheid der PTB nachweisen kann. Es handelt sich um generelle Bescheide, deren Grundlage eine Erklärung des jeweiligen Adapterherstellers über die Einhaltung der Anforderungen gemäß EN 62052-11, November 2003, Ziffern 5.4 “Anschlussklemmen, Anschlussklemmenblock und Schutzleiter-Anschlussklemme” und 5.5 “Klemmendeckel” bildet.

Anforderungen an Kontaktiereinrichtung und Zähler

  • Die Zählwerksanzeigeprüfung (200 kWh) kann als Stichprobenverfahren in Kombination mit einer Funktionskontrolle (≥10 kWh) der Anzeige als Stückprüfung oder als verkürztes Verfahren unter Verwendung der D0-Schnittstelle durchgeführt werden.

Zählwerksanzeigeprüfung im Stichprobenverfahren

Verfahren zur verkürzten Prüfung der Zählwerksanzeige mit der D0-Schnittstelle



© Physikalisch-Technische Bundesanstalt, letzte Änderung: 2011-11-17, Fachbereich 2.3 Seite drucken DruckansichtPDF-Export PDF