Auswirkungen der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID) nach dem 30.10.2006
Elektronischer Haushaltszähler (eHZ): Stand des Zulassungsverfahrens 01.12.2006
Die RICHTLINIE 2004/22/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 ist ab dem 30.10.2006 anzuwenden. Es ergeben sich u. a. folgende Auswirkungen für die Bauartzulassung bzw. Konformitätsbewertung von Elektrizitätszählern:
Mit Artikel 22 der MID wird die Richtlinie 76/891/EWG des Rates vom 4. November 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Elektrizitätszähler aufgehoben.
Daher dürfen nunmehr weder neue EWG-Zulassungen für E-Zähler erteilt noch die Gültigkeit für abgelaufene verlängert werden. Näheres finden Sie hier.
Wirkverbrauchszähler sind nach den in der MID aufgeführten Verfahren in Verkehr zu bringen. Der Hersteller kann unter verschiedenen Modulen der Konformitätsbewertung für seinen Wirkverbrauchszähler wählen. Der Hersteller kann europaweit eine der für diese Messgeräteart und das gewünschte Modul „Benannten Stellen“ mit der jeweiligen Bewertung beauftragen. Bescheinigt eine „Benannte Stelle“ die Einhaltung der MID-Anforderungen, kann der Hersteller die Konformität seiner Messgeräte erklären und diese unter Einhaltung der MID-Vorgaben und der gegebenenfalls in den Bescheinigungen der „Benannten Stelle“ festgelegten Bedingungen in jedem Mitgliedsland der EU in Verkehr bringen.
Die PTB wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 11. Juli 2006 für die Module B, D und H1 für alle von der MID betroffenen Messgerätearten benannt und ist somit befugt,
EG-Baumusterprüfbescheinigungen, EG-Entwurfsprüfbescheinigungen und
EG-Qualitätsmanagement-Anerkennungen gemäß MID zu erteilen.Bestehende Bauartzulassungen dürfen längstens bis zum 30.10.2016 als Grundlage für das Inverkehrbringen von Wirkverbrauchszähler herangezogen werden.
Für diese Geräte (oder Gerätekomponenten in einem Gerät, welches auch den Wirkverbrauch misst) gelten die bisherigen nationalen Vorschriften. Die messtechnischen Untersuchungen an diesen Zählern im Rahmen der Bauartzulassung werden in Abstimmung mit dem Antragsteller nach Möglichkeit mit den Messungen für den Wirkverbrauchsteil koordiniert.
Zählwerksanzeigeprüfung im Stichprobenverfahren
Verfahren zur verkürzten Prüfung der Zählwerksanzeige mit der D0-Schnittstelle
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