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Physikalisch-Technische Bundesanstalt

FachabteilungenAbt. 2 Elektrizität 2.2 Hochfrequenz und Felder2.21 Elektromagnetische Felder und Antennenmesstechnik > Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von Geräten
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von Geräten
Arbeitsgruppe 2.21

 "Elektromagnetische Verträglichkeit" ist die Fähigkeit eines Apparates, einer Anlage oder eines Systems, in der elektromagnetischen Umwelt zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für alle in dieser Umwelt vorhandenen Apparate, Anlagen oder Systeme unannehmbar wären.

Werden die europaweit geltenden, in allgemeinen oder produkt(familien)spezifischen EN-Normen festgelegten Anforderungen erfüllt, so kann vermutet werden, dass die Schutzziele des EMV-Gesetzes bzw. der EMV-EU-Richtlinie eingehalten werden.

Entsprechende normgerechte EMV-Prüfungen (Störfestigkeitsprüfungen gegen leitungsgeführte und gestrahlte Störungen, Entladung statischer Elektrizität sowie Emissionsmessungen) können im Rahmen der Bauartzulassung eichpflichtiger Messgeräte in unserem EMV-Labor durchgeführt werden




Prüfung elektronischer Geräte auf "Elektromagnetische Verträglichkeit" gemäß den Anforderungen des EMV-Gesetzes (zwecks Erlaubnis der Aufbringung des CE-Zeichens) und/oder zusätzlicher spezieller Anforderungen und Baubestimmungen.

Weitere Prüfmöglichkeiten für spezielle Geräte (z.B. Medizingeräte, Elektrizitäts-Zähler, Durchfluss- Messgeräte) bestehen im EMV-Prüflaboratorium der PTB in Berlin.





Kontakt

Dr.-Ing. Kai Baaske
Tel.: 0531 592-2212
Fax: 0531 592-2256
E-Mail: Kai Baaske


© Physikalisch-Technische Bundesanstalt, letzte Änderung: 2011-11-17, Jürgen Rühaak Seite drucken DruckansichtPDF-Export PDF