"Elektromagnetische Verträglichkeit" ist die Fähigkeit eines Apparates, einer Anlage oder eines Systems, in der elektromagnetischen Umwelt zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für alle in dieser Umwelt vorhandenen Apparate, Anlagen oder Systeme unannehmbar wären.
Werden die europaweit geltenden, in allgemeinen oder produkt(familien)spezifischen EN-Normen festgelegten Anforderungen erfüllt, so kann vermutet werden, dass die Schutzziele des EMV-Gesetzes bzw. der EMV-EU-Richtlinie eingehalten werden.
Entsprechende normgerechte EMV-Prüfungen (Störfestigkeitsprüfungen gegen leitungsgeführte und gestrahlte Störungen, Entladung statischer Elektrizität sowie Emissionsmessungen) können im Rahmen der Bauartzulassung eichpflichtiger Messgeräte in unserem EMV-Labor durchgeführt werden
Prüfung elektronischer Geräte auf "Elektromagnetische Verträglichkeit" gemäß den Anforderungen des EMV-Gesetzes (zwecks Erlaubnis der Aufbringung des CE-Zeichens) und/oder zusätzlicher spezieller Anforderungen und Baubestimmungen.
Weitere Prüfmöglichkeiten für spezielle Geräte (z.B. Medizingeräte, Elektrizitäts-Zähler, Durchfluss- Messgeräte) bestehen im EMV-Prüflaboratorium der PTB in Berlin.
Kontakt | Dr.-Ing. Kai Baaske Tel.: 0531 592-2212 Fax: 0531 592-2256 E-Mail: |
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