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Physikalisch-Technische Bundesanstalt

FachabteilungenAbt. 1 Mechanik und Akustik 1.3 Geschwindigkeit1.33 Dynamische Druckmessung > Zulassungsliste § 9 Abs. 1 Nr. 1 BeschG
Zulassungsliste zu § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BeschG

Umgebaute und unbrauchbar gemachte Schusswaffen oder aus Schusswaffen hergestellte Gegenstände nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BeschG sind entsprechend den Technische Anforderungen abzuändern und durch die Beschussämter zuzulassen.

Zulassungszeichen

Bei Zulassungen von Einzelstücken wird die Zulassungsnummer nicht innerhalb sonder außerhalb direkt beim Zulassungszeichen angebracht.

Mellrichstadt
4001 - 4999

Berlin


© Physikalisch-Technische Bundesanstalt, letzte Änderung: 2011-12-12, Jörg Herbst Seite drucken DruckansichtPDF-Export PDF