Eine wichtige metrologische Aufgabe besteht in der Sicherstellung der Rückführbarkeit ballistischer Messungen im Bereich des Beschussgesetzes (BeschG) auf die nationalen Normale mit speziellen Kalibrier- und Prüfeinrichtungen. Diese neuen Messeinrichtungen sind eigens für sicherheits-relevante dynamische Messgrößen, die vor allem beim Schuss vorkommen, entwickelt worden. Für die Anwendersicherheit werden als maßgebliche Größen der Gasdruck bis zu 600 MPa bei sehr kleiner Anstiegszeit (von bis zu ca. 20 µs) und kurzer Impulsdauer (von bis zu ca. 3 ms) sowie die Geschossgeschwindigkeit (bis zu 1200 m/s) geprüft.
Wegen der grundsätzlichen Gefährlichkeit und insbesondere auch um deren Missbrauch zu verhindern, müssen bestimmte Arten von Schusswaffen sowie munitionsbetriebenes technisches Gerät (vorwiegend Schussapparate, wie z.B. Bolzensetz-, Leinenwurf-, Entschärfungsgeräte, Kabeltrenner) vor der Freigabe zu Herstellung und Handel Zulassungsprüfungen unterworfen werden. Diese wichtige staatliche Aufgabe ist der PTB durch das Beschussgesetz übertragen. Hauptsächlich ist hier zu prüfen, ob die Geräte die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen technischen Anforderungen erfüllen.
Prüfung von Elektroimpulsgeräten im Rahmen der Zulassung werden von der Arbeitsgruppe
2.32 - Hochspannungs- und Traktionsenergiemesstechnik durchgeführt.
Arbeitsgruppenleiter
Dr. Holger Christian Schönekeß
Tel.: 0531 592-1615
Fax: 0531-592-1679
E-Mail:
Holger Christian Schönekeß
Anschrift
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Arbeitsgruppe 1.33 - Dynamische Druckmessung
Bundesallee 100
38116 Braunschweig
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