Die Merkblätter der Arbeitsgruppen 1.12, 1.13, 1.14 sollen dem Hersteller von Waagen, Modulen und Zusatzeinrichtungen Hilfestellung geben bei der Einhaltung von gesetzlichen Auflagen. Dadurch soll auch die Bearbeitungszeit von Anträgen verkürzt und unnötiger Schriftwechsel vermieden werden.
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