
Medizinphysik ist ein Hauptarbeitsfeld der Abteilung 8. Aber auch in anderen Laboratorien entwickeln PTB-Physiker Messverfahren und prüfen Messgeräte für Anwendungen in der Medizin.
Diese Arbeiten sind durch zwei Gesetze geregelt: Das Medizinproduktegesetz enthält Vorschriften zur Entwicklung und Prüfung von Normalen bzw. Messverfahren. Außerdem verpflichtet es die PTB dazu, Hersteller, Betreiber und zuständige Behörden zu beraten. Die Vorschriften für Diagnostik-Dosimeter sind im Eichgesetz verankert.
Dass die PTB diese gesetzlichen Aufgaben sehr ernst nimmt, zeigt schon die große Zahl verschiedener Messplätze, die hinter den folgenden Links kurz vorgestellt werden. Außerdem – und hier nicht extra aufgeführt – gibt es noch die Medizinphysik als "Nebenprodukt". So dienen z. B. vorhandene Einrichtungen auch mal zur Kraftmessung an Zahnimplantaten oder zur geometrischen Vermessung von künstlichen Hüftgelenken.
Leitfaden für Messtechnische Kontrollen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (in german only)
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