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Umsetzung und kritische Hinterfragung des gesetzlichen Strahlenschutzes in der klinischen Praxis

Kolloquium der Abteilung 6

Anforderungen an den Strahlenschutz sind in Deutschland sehr detailliert formuliert. Sie ergeben sich aus Anforderungen der EURATOM sowie darüber hinausgehenden Schutz- und Realisierungsüberlegungen der deutschen Legislative. Das Ziel ist dabei allgemein, Schäden, auch mögliche und kaum nachweisbare, zu minimieren. In technischen Bereichen lassen sich die Anforderungen vielfach sehr präzise umsetzen. In klinischen Umgebungen trifft diese Herangehensweise auf praktische und emotionale Probleme. Hier gilt es in kurzer Zeit komplexe Probleme zu lösen, in denen ganz konkrete Schäden in jedem einzelnen Fall auftreten können. Zudem sind allgemein gültige Schutzvorschriften, z.B. die Anforderung Personendosimeter unterhalb einer Strahlenschutzkleidung zu tragen, nicht ohne Probleme auf klinisch relevante Expositionssituationen zu übertragen. Hierdurch kommt es immer wieder zu fehlender Akzeptanz und Anwendung eigentlich sinnvoller Schutzvorschriften. Im Bereich des technischen Strahlenschutzes in der Medizin, z.B. bei technischen Prüfungen von Röntgeneinrichtungen, treten anders geartete aber gleichermaßen große Diskrepanzen zwischen den prinzipiell sinnvollen Anforderungen und der in der Praxis gelebten Realität auf. Im Rahmen des Beitrags soll an exemplarischen Beispielen die aktuell bestehende Inkongruenz zwischen Strahlenschutzanforderungen und der gelebten Realität aufgezeigt werden. Auf dieser Basis bleibt zu diskutieren, welche Möglichkeiten bestehen, die benannten Probleme abzubauen und zu einer erhöhten Akzeptanz und praktischen Realisierbarkeit des Strahlenschutzes im Bereich klinischer Situation zu gelangen.