Der Beruf des Fotografen ist eine kreative und künstlerische Handwerkstätigkeit.
Je nach Aufgabenstellung umfasst sie alle visuellen Techniken und gestalterischen Möglichkeiten.
Die Tätigkeit des Fotografen hat unternehmerischen Charakter und verlangt wegen der kreativen Inhalte ein überdurchschnittliches Mass an Selbständigkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft.

Auszubildende Fotografin bei der Arbeit
Je nach Ausrichtung auf die einzelnen Teilgebiete der Fotografie ist der Fotograf im Studio oder "vor Ort" tätig.
Er muss dabei die unterschiedlichsten Kameras und Formate handhaben können.
Neben den wohl bekanntesten Teilgebieten wie Portrait- und Pressefotografie gehören noch andere Einsatzfelder zum fotografischen Beruf wie z.B.
Nach der dreijährigen Ausbildung spezialisiert sich der Fotograf im allgemeinen nach seinen Neigungen und Interessen auf einige wenige Einsatzfelder.
Wie in anderen Berufen des Handwerks kann sich auch der Fotograf nach der Ausbildung durch entsprechende Kurse weiterbilden und schließlich die Meisterprüfung ablegen.
Diese befähigt ihn zur Führung eines eigenen Betriebes und zur Ausbildung von Lehrlingen.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Vollständige Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit
Die Ausbildung der Fotografen ist in die Bildstelle der PTB integriert. Damit werden die Auszubildenden über die reine Fotografie hinaus an vielfältige Aufgabenstellungen herangeführt - von der Raumausstattung über großformatige Poster bis zum Messebau.
Verantwortlicher Ausbilder E. Claus,
Tel: (05 31) 592-93 41, E-Mail:
eberhard.claus@ptb.de