Das Prinzip der so genannten einfachen Betriebsmittel ist bei der Zündschutzart Eigensicherheit seit langer Zeit bekannt und bewährt. Durch die Europäische Richtlinie 94/9/EG (ATEX) , die das „in Verkehr bringen“ explosionsgeschützter Betriebsmittel (Geräte) regelt, sind jedoch Zweifel und Fragen hinsichtlich der bisherigen Praxis aufgetreten. Sowohl die Hersteller als auch die Betreiber sind verunsichert, und fragen häufig, wie mit einfachen Betriebsmitteln unter der ATEX-Richtlinie zu verfahren ist.
Memorandum Testing of equipment with intrinsically safe circuits for explosion protection
(As of September 2009)
Hinweise zur Prüfung der mechanischen Ausführung von Motoren
in der Zündschutzart Erhöhte Sicherheit „e“ für Umgebungstemperaturen unter -20 °C
Merkblatt für die elektrische Auslegung und Prüfung von Motoren oder Spaltrohrmotorpumpen in den Zündschutzarten Druckfeste Kapselung, Ölkapselung und Staubschutz durch Gehäuse im Rahmen der EG-Baumusterprüfbescheinigung oder Konformitätsaussage
Hinweise für den Hersteller zur Vorbereitung von Prüfmustern der Zündschutzart Druckfeste Kapselung für den Ex-Prüfstand
Merkblatt zu den Anforderungen der Gehäuseschutzart, IP-Code, an explosionsgeschützte elektrische Maschinen und Anschlussräume
Merkblatt zum Schutz von Asynchronmaschinen bei Anlauf mit verminderter Spannung, Sicherstellung des Explosionsschutzes.
Prüfung von Betriebsmitteln der Zündschutzart Vergußkapselung "m" auf Explosionsschutz
Merkblatt Prüfung von Kunststoff-Lüfter bei Verwendung an explosionsgeschützten elektrischen Maschinen.
Haftfähigkeits- und Dauerlesbarkeitsprüfung für klebbare Kennzeichnungs-schilder in Anlehnung an EN 60464
Die Kennzeichnung elektrischer Betriebsmittel muss gemäß EN 60079-0 deutlich lesbar sein. Unter Berücksichtigung einer möglichen chemischen Korrosion sollte diese dauerhaft sein. Die Richtlinie 94/9/EG fordert, dass diese unauslöschbar sein muss.
Prüfung und Zertifizierung von Geräten mit eigensicheren Stromkreisen auf Explosionsschutz
(Stand August 2009)
Kabel und Leitungen, die außerhalb an der Maschine verlegt werden, müssen einen genügenden mechanischen Schutz erhalten und die Belange des Explosionsschutzes berücksichtigen.
Hinweise zur Dimensionierung der Mindestabstände zwischen den Klemmen und anderen Einbauteilen sowie der Gehäusewand bei Klemmenkästen zur Gewährleistung einer übersichtlichen Leitungsführung und des sicheren Anschlusses der Leiter.
Dieses Merkblatt soll den Umgang mit den unterschiedlichen Anforderungen der EN 60034-1, der EN 60079-0 sowie der EN 60079-7 zur zulässigen Schwankung der Netzspannung bei Maschinen der Zündschutzart Erhöhte Sicherheit „e“ regeln und erklären.
Erläuterungen zur Prüfung und Bescheinigung von explosionsgeschützten Flurförderzeugen der Gerätegruppe II, Gerätekategorie 2G bzw. 2D nach Richtlinie 94/9/EG
Stand: 26.11.2012
Datenblätter für: Elastomerteile und Dichtungen, Gehäuse und Gehäuseteile aus Kunststoff, Klemmenkörper bzw. Klemmenträger aus Kunststoff, Kabel- und Leitungseinführungen aus Kunststoff, Vergußmasse in den Zündschutzarten Druckfeste Kapselung "d", Erhöhte Sicherheit "e", Vergus-skapselung "m", Klebstoffe, Werkstoffe für Schrumpfschläuche
Diese Checkliste dient dem Hersteller als Hilfsmittel, um die Auswirkungen der Normenänderungen für das betrachte Gerät zu beurteilen. Das Arbeiten mit den relevanten Normen wird dadurch nicht ersetzt. Bitte das Deckblatt ausfüllen und bei den jeweiligen Normenabschnitten auswählen, ob dieser zutreffend oder nicht zutreffend ist und jeweils (auch bei nicht zutreffend !!!) eine Begründung angeben.
Beispiel einer Checkliste für Motoren der Zündschutzart d im Rahmen einer Normengenerationsänderung
Printview,