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IT-Sicherheitsgutachten für Geldspielgeräte

12.01.2015

Die Besonderheiten der überwiegend IT-basierten Spielgeräte stellen bei der Zulassungsprüfung qualitativ neue Ansprüche an das Sicherungskonzept der Spielgerätesoftware und der Daten, die vom Spielgerät generiert werden. Von zentraler Bedeutung ist dabei das Sicherheitsgutachten einer vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie anerkannten oder gleichwertigen Stelle, das zusammen mit dem Zulassungsantrag vom Antragsteller vorzulegen ist und im Rahmen der neuen Spielverordnung (SpielV) gefordert wird. Es wurden Kriterien für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Geldspielgeräten in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC) ermittelt und mögliche Angriffsszenarien bezüglich der Software, der erfassten Daten, der personenungebundenen Identifikationsmittel, der Hardware und weitere zu beachtender Aspekte in die vom Fachbereich 8.5 zu erarbeitende Technische Richtlinie aufgenommen, die bei der Erstellung von Sicherheitsgutachten zu bewerten sind. Das Notifizierungsverfahren bei der Europäische Kommission zur Prüfung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung endete am 22. September 2014. Es ist zu erwarten, dass die Änderung der Spielverordnung noch im Jahr 2014 in Kraft treten wird.