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Ionisierende Strahlung

Abteilung 6

Fast alles ist in Abteilung 6 eine Frage des Kerns, denn es geht hier um Radioaktivität, um Dosimetrie und Metrologie der Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgen- und Neutronenstrahlung – von der Strahlentherapie in der Medizin bis zur Messung der Radioaktivität in der Umwelt.

Aufgaben

Aufgabe der Abteilung ist die Metrologie ionisierender Strahlung. Wichtige Aufgabengebiete sind die Messtechnik zum Nachweis ionisierender Strahlung, die Dosimetrie für die Strahlentherapie, die Strahlendiagnostik und den Strahlenschutz, Strahlungsmessungen in der Umwelt, Aktivitätsmessungen und die Bestimmung von für die Metrologie wichtigen Stoffdaten. Es werden die Einheiten der Aktivität, der Teilchenfluenz, der Luftkerma, der Energiedosis und der Äquivalentdosis dargestellt und über Kalibrierungen weitergegeben. Die Abteilung sichert damit die Einheitlichkeit von Messungen im Bereich ionisierender Strahlung.

Gesetzliche Aufgaben basieren auf dem Einheiten- und Zeitgesetz, dem Mess- und Eichgesetz, dem Medizinproduktegesetz, der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung sowie dem Strahlenschutz-Vorsorgegesetz. Es werden Aktivitätsnormale für ca. 50 Radionuklide bereitgehalten und abgegeben. Die Abteilung führt Bauartprüfungen von Röntgenstrahlern, Röntgeneinrichtungen, Störstrahlern, Orts- und Personendosimetern sowie Diagnostikdosimetern durch. Weiterhin befasst sich die Abteilung mit Grundlagenforschung auf den Gebieten Radioaktivität, Dosimetrie und Metrologie der Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgen- und Neutronenstrahlung.

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