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Colorimetrie

Licht bewirkt im menschlichen Auge neben einer Helligkeitsempfindung auch einen Farbreiz als visuelle Empfindung. Dieser Farbreiz wird durch international festgelegte spektrale (d.h. von der Wellenlänge λ abhängende)  Empfindlichkeitsfunktionen (Normspektralwertfunktionen) beschrieben, die schon 1931 von der Commission Internationale d'Eclairage (CIE) definiert und zur Anwendung empfohlen  wurden [C1]. Die Colorimetrie misst Licht in seiner spektralen Verteilung  S(λ)  mit drei dieser genormten Empfindlichkeitsfunktionen und kennzeichnet Farbe durch drei Normfarbwerte.

 

 

 

 

Die Normspektralwertfunktionen

definieren den (idealen) "farbmesstechnischen Normalbeobachter CIE 1931".

Die Normfarbwerte X, Y, Z und die Normfarbwertanteile (x, y) berechnen sich wie in [C2] dargestellt und in folgender Tabelle zusammengefasst. Dabei entfallen die beliebigen Konstanten k in den Normfarbwertanteilen.