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Wägen im Überblick

Waagen bestimmen Masse und mehr

Eine Waage dient zur Bestimmung der Masse eines Körpers, oder mit der Masse verbundener Größen wie Volumen oder Dichte. Massebestimmungen spielen in vielen Bereichen eine bedeutende Rolle, insbesondere und für jeden sichtbar in Produktion und Handel. Beispielsweise übersteigt der Wert der in der Bundesrepublik Deutschland jährlich über Wägungen abgerechneten Waren eine halben Billion Euro.

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Genauigkeit und Höchstlast

Die Erscheinungsform von Waagen ist außerordentlich vielfältig. Unabhängig voneinander können Waagen nach Bau- und Funktionsweise sowie nach Anwendungszweck charakterisiert werden. Ferner unterscheiden sich Waagen nach ihren Eigenschaften wie Genauigkeit oder Höchstlast. Mikrowaagen erreichen eine Auflösung von 0,001 mg bei einer Höchstlast von etwa 5 Gramm, und manche Fahrzeugwaagen sind für eine Höchstlast von mehr als 100 Tonnen bei einer Auflösung von bis zu 3000 Teilen ausgelegt.

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Waagen, die bedient werden müssen

Nichtselbsttätige Waagen sind jedem aus Handel und Heimgebrauch vertraut. In ihrer Funktionsweise sind diese Waagen auf Bedienpersonal angewiesen. Zur Grobeinteilung der Genauigkeit einer nichtselbsttätigen Waage haben sich in Europa die Genauigkeitsklassen I (Feinwagen) bis IIII (Grobwaagen) durchgesetzt.

Waagen, die selbsttätig wägen

Bei selbsttätigen Waagen läuft die Wägung automatisch ab und wird immer wieder neu eingeleitet. Selbsttätige Waagen leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Automatisierung industrieller Produktion. Es handelt sich meist um komplexe Systeme, oft um Unikate.

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Anwendungsbereiche für Waagen

Anwendungen für nichtselbsttätige Waagen:

  • Analysen- und Laborwaagen (Genauigkeitsklassen I und II)
  • Handelswaagen, z.B. Ladentisch- und Preisauszeichnungswaagen (III)
  • Plattformwaagen für Handel und Industrie (III, teilweise auch II)
  • Waagen zur Bestimmung einer Gebühr, z.B. Briefwaagen und Fluggepäckwaagen (III)
  • Waagen für Straßen- und Gleisfahrzeuge (III)
  • Mobile Waagen, z.B. Paletten- und Gabelhubwaagen (III)
  • Personenwaagen, z.B. Bett-, Stuhl-, Säuglingswaagen (III)
  • Grobwaagen, z.B. Baustoffwaagen und Waagen zur Müllverwägung (IIII)
  • Waagen zur Achslastbestimmung von Fahrzeugen (IIII)

 Anwendungen für selbsttätige Waagen:

  • Automatische Bestimmung des Istgewichtes einer Serie von Wägegütern, z.B. im Produktionsfluß
  • Abwägen von Gütern auf eine vorgegeben Sollmenge, z.B. Fertigpackungen
  • Förderbandwaagen zum kontinuierlichen Wägen von Schüttgütern
  • Kontrollwaagen zur Gewichtskontrolle, eventuell mit nachgeschalteter Sortiereinrichtung

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Genaue Waagen, fairer Handel

Zum Schutze der Verbraucher und im Interesse eines fairen Handelsverkehrs sind die Anforderungen an Waagen gesetzlich geregelt. Dies geschieht in der Eichordnung für folgende Anwendungsgebiete:

  • Im geschäftlichen Verkehr
  • Zur Berechnung einer Gebühr oder ähnlichen Zahlung
  • Gutachten für gerichtliche Zwecke und Anwendung von Rechtsvorschriften
  • in der Medizin bei Personenwägungen, bei der Arzneimittelherstellung und der Analyse
  • In offenen Verkaufsstellen und für Fertigpackungen

Alle anderen Waagen, zum Beispiel Haushaltswaagen, unterliegen keiner gesetzlicher Mindestanforderung. Es ist die Aufgabe der Eichbehörden (Ersteichung und Nacheichung jeder einzelnen Waage) und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (im Rahmen von Bauartzulassungen), die Einhaltung dieser Mindestanforderung zu prüfen.

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Literatur

Manfred Kochsiek (Hrsg.), Handbuch des Wägens, 2. Auflage, Vieweg (1989).