Die PTB erhebt für ihre Leistungen Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der Kostenverordnung für Nutzleistungen bzw. nach Zulassungskostenverordnung.
Die Gebühren werden in der Regel nach dem Arbeitsaufwand berechnet.
Aus den nachfolgenden pdf-Dokumenten sind die jeweiligen Verordnungen als auch für bestimmte Bereiche die gültigen Durchschnittsgebühren / Feste Sätze.
Dr. Jürgen Jaspers ( Leiter
Referat Z.14 ), Telefon: 0531-592-9140
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